SiGe-Koordination

Durch die am 01. Juli 1998 in Kraft getretene Baustellenverordnung sind Gemeinden, Bauherren, und bauausführende Unternehmen verpflichtet, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz auf den Baustellen entsprechende Maßnahmen zu treffen.

Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für die in der Baustellenverordnung vorgeschriebenen Maßnahmen, wie z.B. die Bestellung eines geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators (SiGeKo).

Bereits in der Planungsphase ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden, ein geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen. Ggf. ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aufzustellen. Die Baustellenverordnung gilt für „kleinere“ Baumaßnahmen wie z.B. Einfamilienhäuser ebenso, wie für umfangreiche Straßen- und Tiefbauvorhaben.

Bei uns ist Ihre Baustelle in guten Händen. Dipl.-Ing. Jörg Fischer ist seit 2002 ausgebildeter und zertifizierter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30, Anlagen B und C) sowohl für den Hoch- und Wohnungsbau als auch für den Tief- und Straßenbau.

Das Ingenieurbüro Fischer bietet Ihnen die kompletten SiGeKo-Leistungen aus einer Hand, beginnend mit der Beratung bei der Planung der Ausführung auf der Baustelle über die Vorankündigung bei der zuständigen Behörde, die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGePlan), die Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk bis zur Koordination während der Bauausführung.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Fragen zur Baustellenverordnung oder zur Erforderlichkeit eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators haben.

Wir beraten sie diesbezüglich kostenlos und unverbindlich.