Straßenplanung: Umgestaltung einer Ortsdurchfahrt

Beispielprojekt: Ortsdurchfahrt Jugenheim

In den frühen 70er Jahren wurde die Ortsdurchfahrt Jugenheim „autogerecht“ und für Militärfahrzeuge/ Panzer geeignet angelegt. Das aktuelle Planungsziel der Gemeinde und des örtlichen Verkehrs- und Verschönerungsvereins war eine ortsgerechte Umgestaltung durch Herausstellung der markanten Gebäude, Pflanzung von Bäumen und die Erstellung flankierender Grünanlagen. Gleichzeitig sollten auf Wunsch der Gewerbetreibenden ausreichend öffentliche Stellplätze zugunsten der örtlichen Geschäfte erstellt sowie Radfahrer-Schutzstreifen angelegt werden. Ferner sollten die vorhandenen Bushaltestellen auf barrierefreie Niederflurtechnik umgebaut und ein behindertengerechtes Leitsystem gemäß dem Leitfaden „Unbehinderte Mobilität“ des Landes Hessen installiert werden.

Von der Idee…

…zur Ausführungsplanung.

Markierungs-/Beschilderungsplanung

Es handelte sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen der Gemeinde und Hessen Mobil als Straßenbaulastträger für die Ortsdurchfahrt. Der Ausbau erfolgte „unter Betrieb“ in 7 Bauabschnitten. Eine besondere Herausforderung bei der Verkehrsführung und Planung der Baustelle waren eine Vielzahl an Geschäften und Betrieben im Ausbaubereich, die während des Ausbaus sämtlichst für Kunden und Anlieferungen erreichbar sein mussten. Hier sind insbesondere das örtliche Kreiskrankenhaus (mit Notfallbetrieb), ein Altenwohnheim, ein großer Rewe-Markt und eine Sparkassenfiliale zu nennen, so dass während der Bauzeit eine ständige Abstimmung mit den Betrieben, dem Krankenhaus und der örtlichen Feuerwehr erforderlich war.

Asphaltarbeiten

Betonsteinpflasterarbeiten

Natursteinpflasterarbeiten

Die Maßnahme wurde gemäß dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert. Vom Ingenieurbüro Fischer wurden der entsprechende GVFG-Antrag gestellt sowie während des Baus der GVFG-Mittelabruf und die Mittelumstellung erledigt, und nach Ende der Baumaßnahme der GVFG-Schlussverwendungsnachweis erstellt und eingereicht.

An das Ingenieurbüro Fischer beauftragter Leistungsumfang:

  • Planungsleistungen Verkehrsanlagen Lph. 1-9 nach HOAI

  • Oberbauleitung und örtliche Bauüberwachung, Bauabrechnung

  • Entwurfsvermessung, Förderanträge / GVFG

  • Ermittlung der Anliegerbeiträge

Die Konzeption der Bushaltestellen erfolgte in enger Abstimmung mit der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation DADINA als Liniennetzbetreiber und dem Behindertenbeauftragten des Landkreises Darmstadt-Dieburg, der insbesondere auf eine „doppelte Querung“ (getrennte Querung für sehbehinderte Menschen und für mobilitätseingeschränkte Personen) an den wichtigsten Übergangsstellen bestand. Aufgrund des Abstimmungsprozesses wurde daher in Details von den Vorgaben des Leitfadens „Unbehinderte Mobilität“ des Landes Hessen abgewichen.